Sie dürfen von mir Hilfe auf den Gebieten des Sozial- und Rentenrechts,
sowie damit verknüpften versicherungsrechtlichen Problemstellungen erwarten.
Optimal kann ich Sie dann beraten, wenn ich mir vorab einen vollständigen Überblick über die Sach- und Rechtslage verschaffen konnte.
Dazu ist es notwendig, dass Sie mich zuvor möglichst umfassend informieren.
Das bedeutet, dass es mit der Übersendung eines Bescheids, an dessen Richtigkeit Sie zweifeln, nicht getan ist. Vielmehr ist es sinnvoll, mir möglichst die gesamten Unterlagen zu überlassen.
Dies beinhaltet auch die Dokumente, die zur Erteilung des Bescheids geführt haben, wie z. B. im Bereich der Rentenversicherung
unter anderem und soweit vorhanden:
- ältere Bescheide
- letzte Renteninformation
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (gab es bis 1972)
- Sozialversicherungsnachweise
- Arbeitsbücher
- Nachweise über die berufliche Ausbildung
- letztes Schulzeugnis
- Studienbuch
- Dokumente über Zeiten im Ausland
- Scheidungsurteil
- Mitteilungen über Startgutschriften der VBL / ZVK
- aktuelle Gehaltsabrechnung
Am besten übergeben Sie mir den gesamten „Rentenordner“.
Zweckmäßig ist es darüberhinaus, wenn Sie mich weiter informieren durch:
- Tabellarischen Lebenslauf und Angaben über augenblickliche Tätigkeiten, beabsichtigte Veränderungen, angebotene Altersteilzeit, bevorstehende Entlassung, Betriebsaufgabe oder Umwandlung der Rechtsform, Auswanderung, Heirat, Scheidung
- letzte Auskunft des Versorgungswerks (für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Ingenieure, Psychotherapeuten usw.)
- Geburtsdaten des Ehepartners und der Kinder, evtl. selbständige Tätigkeit des Ehegatten, für ihn bestehende Ansprüche, Mitarbeit im Unternehmen
- Informationen über besondere persönliche Verhältnisse: Schwerbehindert oder anhängiges Antragsverfahren, Krankheiten und Kur- oder Klinikaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Bezug von Versorgung und Rente (auch aus dem Ausland)
- bisherige Korrespondenz mit den Behörden sowie Notizen über Verhandlungen und Telefonate im Zusammenhang mit geltend gemachten Ansprüchen
- Anschrift des steuerlichen oder anwaltlichen Beraters, mit dem ich mich bei ergänzenden Fragen in Verbindung setzen darf
Es ist ausreichend, wenn Sie die Unterlagen ca. 1 Woche vor dem Besprechungstermin in meiner Kanzlei abgeben.
Wenn Sie mir Vollmacht zur Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten erteilen, kann ich mit diesen Stellen direkt korrespondieren und verhandeln.
Dadurch behalte ich den Überblick zur sachgerechten Wahrnehmung Ihrer Interessen.